Sie möchten kündigen?
Beruht dies auf Umständen, wobei der Verein Ihnen helfen kann, dann melden Sie sich bitte vorher beim Vorstand.
Bei der Kündigung eines befristeten Pachtvertrages erklären Sie schriftlich die Beendigung des Pachtvertrages. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Garten von allen persönlichen, beweglichen Gegenständen zu beräumen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin mit dem Vorstand. Für die Gartenpflege und für die Weitergabe an einen neuen Pächter ist der Verein verantwortlich. Die Kosten dafür werden aus den eventuellen Verkaufserlösen für die Gartenlaube und die Anpflanzungen gedeckt.
Das Kündigungsschreiben für einen unbefristeten Pachtvertrag ist bis zum 3. Werktag im Juli schriftlich an den Vorstand zu senden. Die Kündigung wird zum 30.11. diesen Jahres wirksam. Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Die Schriftform ist in § 7 des Bundeskleingartengesetzes vorgeschrieben und kann daher noch nicht durch Textform (z.B. durch E-Mail) ersetzt werden. Sie können aber ein Schreiben mit Ihrer Unterschrift fotografieren und dies per E-Mail senden. Oder Sie verwenden diesen Vordruck.
Für eine Suche nach einem Nachfolger benötigen Sie zwingend eine Wertermittlung für den Garten. Bewertet werden nur die unbeweglichen Gegenstände und Anpflanzungen, nicht die persönlichen Gegenstände und auch nicht das Inventar, wie Kleinmöbel oder Gartenwerkzeug.
Die Wertermittlung erfolgt durch Wertermittler vom Verband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. Frau Katies erreichen Sie unter den Telefonnummern +49 391 79295243 oder +49 157 53626675.
Zum Termin für die Wertermittlung bringen Sie bitte den Pachtvertrag mit, die letzte Rechnung von der SWM für das Abpumpen der abflusslosen Sammelgrube (soweit vorhanden), alle Baugenehmigungen, die Altersangaben für bauliche Dinge (z.B. Laube, Sichtschutz, Platten usw.), Rechnungen/Nachweise bei neugebohrten Brunnen und die Brunnentiefe.
Wenn Sie einen Nachfolger gefunden haben, lassen Sie bitte vor Abschluss des Kaufvertrages den Interessenten einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Den Kaufvertrag dürfen Sie erst abschließen, wenn der Vorstand seine Zustimmung gegeben hat. Pächter kann nur werden, wer auch Vereinsmitglied wird.
Wenn Sie keinen Nachfolger bis zum Ablauf des Pachtvertrages gefunden haben, sind Sie zur Räumung des Gartens verpflichtet. Die Räumpflicht betrifft alle Pflanzen, Bäume und die Bauwerke, also alles. Diese Verpflichtung kann um 2 Jahre verschoben werden. Voraussetzungen dafür sind, dass Sie den Garten weiter bewirtschaften und die Kosten für den Garten weiter zahlen. Sind auch die 2 Jahre abgelaufen, sprechen Sie bitte mit dem Vorstand wegen der Räumung oder Übertragung an den Verein.
Wenn Sie kündigen möchten, dann kündigen Sie bitte auch die Mitgliedschaft. Ansonsten würden Sie bei Beeendigung des Pachtvertrages durch Mitgliederbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden. Zahlende Mitglieder ohne Pachtgarten sind in unserer Satzung nicht vorgesehen.