Hallo, Sie interessieren sich für einen Garten in unserer Kleingartenanlage? Hin und wieder wird ein Garten frei und es ist schön, wenn er schnell wieder bewirtschaftet wird.
Um einen Garten pachten zu können, müssen Sie Mitglied in unserem Verein werden. Durch die Mitgliedschaft verpflichten Sie sich, sich an die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes, der Landesbauordnung, der Gartenordnung des Stadtverbandes und unserer Vereinssatzung zu halten.
Ist der Garten noch verpachtet, können wir Sie gern auf eine Warteliste setzen. Ist der Garten bereits frei? Oder Sie kennen jemanden, der oder die seinen oder ihren Garten abgeben möchte? Dann füllen Sie doch einfach das unten stehende Antragsformular aus und senden es uns. Mit der Absendung erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Bonität prüfen.
Der Garten wird vor einer neuen Verpachtung wertmäßig begutachtet. In die Wertermittlung fließen der Zeitwert der Gartenlaube und der Anpflanzungen ein. Die Gartenlaube und die Anpflanzungen erwerben Sie entweder vom Vorpächter oder vom Verein. Vor dem Abschluss des Pachtvertrages stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in unserem Verein. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 Euro fällig.
Der Pachtvertrag wird zunächts befristet für 2 Jahre geschlossen. Nach Ablauf der Befristung wird der Vertrag automatisch unbefristet. Bei Vertragsabschluss ist eine Sicherheitsleistung von 200 Euro nach Möglichkeit bar zu zahlen. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertrages erstattet.
Trinkwasser steht in der Regel zwischen April und Oktober zur Verfügung. Ggf. hat der Garten einen Brunnen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Versicherungen, Straßenreinigung, Mitgliedsbeitrag u.a. wird im April eine Abschlagsrechnung und im Oktober eine Jahresrechnung ausgegeben. Ein Zahlungsverzug kann zum Ausschluss und zur Kündigung führen. Bei Bedarf sprechen Sie vorher mit dem Vorstand.
Jedes Mitglied ist zur Pflege seines oder ihres Gartens nach den kleingärtnerischen Grundsätzen verpflichtet. Der Weg vor dem Garten ist sauber zu halten und Unkraut zu entfernen. Außerdem sind laut Mitgliederbeschluss vier Stunden im Jahr als Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Ersatzweise sind 25 Euro für jede nicht geleistete Arbeitsstunde zu zahlen, damit die zu erledigenden Arbeiten auch erledigt werden können.
Immer noch interessiert? Wir freuen uns. Füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag aus und senden ihn an uns ab. Wir melden uns.